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Heiraten in Phuket Thailand
Das Heiraten in Thailand ist ein unvergessliches Erlebnis
und für 2 Partner aus der EU relativ unkompliziert. Voraussetzung ist nur dem thailändischen Standesbeamten die Konsularbescheinigung und Ihre Reisepässe vorlegen. Die Heirat kann in jedem Standesamt ohne Voranmeldung in kürzester Zeit vollzogen werden. Auf Vorbestellung kommen die Standesbeamten aber auch an den Ort der organisierten Feier z. Bsp. an den Strand oder in ein Hotel.
| Die Konsularbescheinigung wird Ihnen von der deutschen Botschaft in Bangkok, nach Vorlage der Ehefähigkeitszeugnisses vom Standesamt des Wohnortes der Brautpaares, ausgestellt. Dazu ist ein Aufenthalt von 3 Tagen in Bangkok zu Beginn der Thailandreise erforderlich. Die Tage können aber auch für die Besichtigung der Stadt und des Umlandes genutzt werden da die Ämterangelegenheiten nur wenig Zeit in Anspruch nehmen. Bei der Trauung müssen zwei Zeugen anwesend sein und mit unterzeichnen. Das können aber auch thailändische Hotelangestellte sein. Zu guter Letzt müssen Sie die Echtheit der Heiratsurkunde noch durch die deutsche Botschaft in Bangkok bescheinigen lassen. Dazu bestätigt das zuständige thailändische Bezirksamt die Echtheit Heiratsurkunde vorher noch schriftlich. Auf der Insel Phuket gibt es einen Reiseveranstalter der Ihnen diesen ganzen Behördenaufwand in Thailand für eine geringe Gebühr abnimmt. Nur unterschreiben und heiraten müssen noch Sie selbst. |
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Checkliste der einzelnen Stationen der rechtsgültige Hochzeiten in Thailand
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Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses im Standesamt am Wohnort |
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Beantragung der Konsularbescheinigung durch die deutsche Botschaft in Bangkok |
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Legalisation der Konsularbescheinigung durch das thailändische Außenministerium in Bangkok |
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Heirat durch thailändischen Standesbeamten |
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Echtheitsbestätigung der Heiratsurkunde durch das zuständige thailändische Bezirksamt |
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Legalisierung der Thailändischen Heiraturkunde durch die deutsche Botschaft in Bangkok |
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Versand der legalisierten Heiratspapiere ( Apostille ) an das Standesamt das die Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt hat |
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